Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Angebote von HebaVaria e.V.
Stand: 03/2026
1. Geltungsbereich
HebaVaria e.V.
Lucile-Grahn-Str. 27
81675 München
Vertreten durch den Vorstand.
2. Anbieter und Verantwortliche
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der über die Webseite von HebaVaria e.V. bereitgestellten Angebote, insbesondere:
- die digitale Vermittlungsplattform Heba4You
- den Hebammenvermittlungsservice über das HebaVaria-Büro
- die Vermittlung von Praktika und Externatseinsätzen
- die Fortbildungsplattform
Die AGB gelten für alle Nutzer*innen, insbesondere:
- (werdende) Eltern
- Hebammen
- Praktikantinnen und Hebammenstudentinnen
- Fortbildungsnutzer*innen
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsübersicht
HebaVaria e.V. stellt verschiedene Leistungen zur Verfügung:
3.1 Digitale Vermittlungsplattform (Heba4You)
Über die Plattform können:
- (werdende) Eltern Hebammen für die Wochenbettbetreuung suchen
- Hausbesuchsdienste angefragt werden
- Hebammen ihre Kapazitäten anbieten
3.2 Vermittlung über das HebaVaria-Büro
Für besondere Situationen erfolgt eine manuelle Vermittlung durch das Büro (z. B. besondere Lebensumstände oder besondere Geburten).
3.3 Praktikums- und Externatsvermittlung
- Beratung
- anonymisierte Weiterleitung von Bewerbungen
- Kontaktherstellung bei Zustimmung
3.4 Fortbildungsplattform
Bereitstellung und Buchung von Fortbildungsangeboten für Hebammen und weitere Nutzer*innen.
4. Vertragsgegenstand und Zustandekommen
4.1 Vermittlungsleistungen
Mit Nutzung der Plattform oder Anfrage beim Büro wird HebaVaria e.V. mit der Vermittlung beauftragt.
Die Vermittlung erfolgt:
- automatisiert über Heba4You oder
- manuell über das Büro
Ein Vertrag über Hebammenleistungen kommt ausschließlich zwischen Nutzer*in und Hebamme zustande.
4.2 Fortbildungen
Durch Buchung einer Fortbildung kommt ein Vertrag über die Teilnahme zustande.
4.3 Registrierung
Für bestimmte Funktionen ist eine Registrierung erforderlich.
Die angegebenen Daten müssen korrekt und vollständig sein.
5. Besondere Regelungen der Vermittlungswege
5.1 Heba4You (Standardvermittlung)
- Nutzung kostenlos
- Vermittlung abhängig von verfügbaren Kapazitäten
- keine Garantie auf erfolgreiche Vermittlung
- Nutzung nur im Raum München, Landkreis München und Fürstenfeldbruck
5.2 Bürovermittlung (Sonderfälle)
- ausschließlich für besondere Situationen
- anonymisierte Anfrage an Hebammen
- Weitergabe von Kontaktdaten nur nach Einwilligung
- Vermittlung kostenlos (öffentlich gefördert)
5.3 Praktikumsvermittlung
- kostenlos
- kein Anspruch auf Vermittlung
- Kontakt erfolgt nur bei beidseitigem Interesse
6. Pflichten der Nutzer*innen
6.1 Allgemein
- wahrheitsgemäße Angaben
- keine missbräuchliche Nutzung der Angebote
6.2 (werdende) Eltern
- Nutzung nur bei tatsächlichem Bedarf
- Einhaltung vereinbarter Termine
- rechtzeitige Absage bei Verhinderung
6.3 Hebammen
- aktuelle Kapazitätsangaben
- verbindliche Zusagen bei Annahme von Anfragen
6.4 Fortbildungsnutzer*innen
- Nutzung des Accounts ausschließlich persönlich
- keine Weitergabe der Zugangsdaten
7. Kosten und Abrechnung
7.1 Vermittlungsleistungen
Alle Vermittlungsleistungen von HebaVaria e.V. sind kostenlos.
7.2 Hebammenleistungen
- gesetzlich Versicherte: Abrechnung über Krankenkasse
- privat Versicherte / Selbstzahler*innen: Abrechnung gemäß HebGebV
7.3 Fortbildungen
- für Mitglieder i.d.R. kostenfrei nach Bestätigung
- für Nichtmitglieder kostenpflichtig
- teilweise unabhängig vom Mitgliedsstatus kostenpflichtig
Wichtige Hinweise:
- kein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtteilnahme
- Rückerstattungen erfolgen nur kulanzweise
8. Haftung
- HebaVaria e.V. übernimmt keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung.
- Hebammen arbeiten freiberuflich und eigenverantwortlich.
- HebaVaria haftet nicht für:
- Terminabsagen
- Nichterbringung von Leistungen
- Inhalte oder Qualität der Betreuung
- Für Schäden haftet der Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
9. Datenschutz
- Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO
- Zustimmung ist Voraussetzung für die Nutzung
- Daten werden je nach Service:
- anonymisiert weitergeleitet oder
- bei Zustimmung weitergegeben
- Löschung personenbezogener Daten spätestens nach 12 Monaten (sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen)
- anonymisierte Daten können zu statistischen Zwecken verwendet werden
10. Nutzerkonto und Löschung
- Nutzerkonten sind personenbezogen
- Löschung jederzeit per Anfrage möglich
- nach Löschung keine Wiederherstellung der Daten
11. Widerruf und Kündigung
- Nutzung der Angebote kann jederzeit beendet werden
- Daten werden nach Widerruf gelöscht (unter Beachtung gesetzlicher Fristen)
12. Änderungen der AGB
HebaVaria e.V. behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Die jeweils aktuelle Version wird auf der Webseite veröffentlicht und gilt ab Veröffentlichung.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt
2. Gegenstand des Vertrags/Vertragsabschluss
Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer, nach einem Termin bei einer freiberuflichen Hebamme zur Durchführung eines Termins der Wochenbettbetreuung und/ oder zur Übernahme einer Gesamtbetreuung zu suchen, indem sie unter den Kontaktdaten des HebaVaria e.V.in Kontakt tritt und die zur Erfüllung des Auftrags relevanten Daten mitteilt. Aktuelle Kontaktdaten sind info@hebammen-hotline-muenchen.de sowie Tel.: 089-12191204. Im Rahmen des Kontaktes wird die Auftraggeberin darüber informiert, dass die von ihr im Rahmen des Kontaktes erhobenen Daten an Hebammen zum Zweck der Vermittlung eines Termins übergeben werden, sofern die Auftragnehmerin ihr Einverständnis dazu am Telefon ausdrücklich erteilt.
Die Einverständniserklärung wird der Auftragnehmer in geeigneter Form dokumentieren.
Der Auftragnehmer schuldet bei Auftragsannahme keinen konkreten Erfolg (Terminoder Komplettvermittlung). Nach dem Vermittlungskontakt sucht der Auftragnehmer nach einem Termin bei einer Hebamme und meldet sich bei der Auftraggeberin zurück, ob ein Termin oder eine Gesamtbetreuung vermittelt werden kann.
Bei einem einzelnen ggf. vermittelten Termin bei der Hebamme findet dieser an einem von der ggf. vermittelten Hebamme vorher mitgeteilten Tag ohne Nennung der konkreten Uhrzeit statt.
Es besteht kein Anspruch auf weiterführende Betreuung durch die vermittelte Hebamme während der gesamten Wochenbettphase, vielmehr wird ein einziger Termin vermittelt. Jeder weitere Auftrag ist in dem Fall gesondert zu erteilen bzw. mit der Hebamme konkret zu vereinbaren.
Über den HebaVaria e.V. erfolgt keine Vermittlung einer bestimmten Hebamme (Wunschhebamme) oder ein Termin an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit (Wunschtermin).
3. Pflichten der Auftragnehmerin
Die durch den Auftragnehmer vermittelten Einzeltermine sind für die Auftraggeberin grundsätzlich verbindlich. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, sich am Tag des vermittelten Termins am vereinbarten Ort bereit zu halten, bis der Besuch durch die vermittelte Hebamme stattgefunden hat (spätestens bis 18 Uhr, es sei denn, die Hebamme kündigt eine spätere Uhrzeit im Lauf des Tages an).
Unvorhergesehene Abwesenheit wegen Erkrankung oder anderem triftigem Grund ist von der Auftraggeberin unverzüglich durch Anruf bei der Hotline des Auftragnehmers mitzuteilen.
4. Hebammen
Alle über HebaVaria vermittelten Hebammen erbringen die hebammenhilfliche Leistung im Wochenbett auf Basis eines gesonderten Behandlungsvertrags mit der Auftragnehmerin.
Sie sind freiberuflich und eigenverantwortlich tätig. Insofern haftet der Auftraggeber nicht für etwaige Verhinderung der ggf. vermittelten Hebamme an der Durchführung des Termins beziehungsweise die tatsächliche Erbringung der Betreuungsleistungen oder für hebammenhilfliche Durchführungen.
5. Kosten
(1) Die Vermittlungstätigkeit der Auftragnehmerin erfolgt unentgeltlich.
(2) Bei gesetzlich versicherten Auftraggeberinnen rechnet die ggf. vermittelte Hebamme die von ihr erbrachten Leistungen für die Betreuung im Wochenbett selbst gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Alle anderen Auftraggeberinnen erhalten von der ggf. vermittelten Hebamme eine Rechnung über die erbrachte Leistung auf Basis der Hebammengebührenverordnung – HebGebV. Die anfallenden Kosten der ggf. vermittelten Hebamme vereinbart diese auf der Grundlage einer eigenen Vereinbarung mit der Auftragnehmerin.